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Sicherheit im Haus – Die „Hausschau“ gemäß TRGI

Eigentümer in der Pflicht! Im Rahmen der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist jeder Hauseigentümer für den ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung seiner Hausgasanlage verpflichtet.


Zu den Pflichten gehört unter anderem die jährliche Sichtkontrolle, die entsprechend dokumentiert (Checkliste Hausschau) werden sollte. Diese kann vom Eigentümer selbst durchgeführt werden.

Der Jahres-Check ist schnell gemacht. Sie brauchen dafür keine besonderen technischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Genau hinschauen genügt!

Zusätzliche Überprüfung alle zwölf Jahre durch einen Fachmann

Neben der jährlichen „Hausschau“, müssen Eigentümer ihre Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit überprüfen lassen. Natürlich von einem eingetragenen Fachbetrieb.

Ein Techniker mit Mütze liest einen Gaszähler ab und notiert die Werte. Gelbe Gasleitungen führen zum Zähler, der vor einer schwarzen Wand montiert ist
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Gas oder Wasser Netzstörung?

Bei Störungen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter: Tel. 0800 - 77 50 002

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