Wir lieben unsere Heimat und möchten mit unserem Energiekonzept einen Beitrag für ihren Erhalt leisten.
Deshalb bieten wir Ihnen mit Erdgas saubere Energie an, die effizient und sicher in Ihrem Unternehmen ankommt.
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Bitte teilen Sie uns die Gründe für das Vorliegen einer Unverhältnismäßigkeit einer Versorgungsunterbrechung in Textform unter abrechnung@ oder postalisch mit. stadtwerke-lindenberg.de
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an.
Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 GasGVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung.
Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.
Gerne können Sie sich mit uns unter abrechnung@ oder unter 08381 / 9235-0 in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erstellen dann ein konkretes Angebot für Sie. stadtwerke-lindenberg.de
Zusätzlich können Sie sich auch an nachfolgende Schuldnerberatungsstellen wenden:
https://www.caritas-allgaeu.de/hilfe/alltagshilfen/schuldner-und-insolvenzberatung
https://www.diakonie-kempten.de/index.php?id=32
Um eine hohe Nachzahlung bei den Heizkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen nach einem strengen Winter Ihren Abschlag anzupassen. Ihr Abschlagsbetrag ermittelt sich immer aus den Verbräuchen des Vorjahres. Für eine individuelle Berechnung Ihres neuen Abschlags benötigen wir daher Ihren aktuellen Zählerstand. Gerne rufen wir Sie auf Wunsch auch an und ermitteln gemeinsam einen Wert, den wir dann bis zur nächsten anstehenden Jahresverbrauchsabrechnung einstellen.
Bei Störungen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter: Tel. 0800 - 77 50 002