Geben die Stadtwerke Lindenberg die Mehrwertsteuersenkung an Ihre Kunden weiter?
Ja, wir geben die Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich an unsere Kunden weiter. Für den Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 wird der verminderte Umsatzsteuersatz von 16 % bzw. 5 % (Wasser) berechnet.
Was muss ich als Kunde tun?
Sie als Kunde müssen nicht aktiv werden. Die Umsatzsteuersenkung wird von uns an Sie weitergegeben und in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt. Sie profitieren also in jedem Fall von der Ersparnis.
Welche Produkte betrifft das?
Dies betrifft das ganze Produktportfolio der Stadtwerke Lindenberg (Erdgas, Wasser sowie energienahe Dienstleistungen) im Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020.
Wie ändern sich die Preise?
Die Nettopreise bleiben bestehen. Die Bruttopreise werden mit dem dann gültigen Steuersatz neu berechnet.
Die neuen Bruttopreise werden auf unserer Website in den Produktkategorien mit dem Preisstand 01.07.2020 ausgewiesen.
Wieviel spare ich durch die Senkung?
Bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch von 18.000 kWh Erdgas im Jahr beträgt die monatliche Einsparung aufgrund der temporären Umsatzsteuerreduzierung ca. 2,30 Euro pro Monat.
Ändern sich die Abschläge?
Nein, die Abschläge bleiben unverändert. Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt im Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 mit dem verminderten Steuersatz. Bei gleichem Abschlag ist Ihre Nettozahlung in diesem Zeitraum somit höher. Dies wird in der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Hinweis:
Die Abschlagszahlung ist eine über das Jahr verteilte Vorauszahlung für die Jahresrechnung und wird auf Basis des Verbrauches des letzten Jahres kalkuliert. In der Regel ist die Abschlagszahlung so kalkuliert, dass mit der Jahresrechnung nur geringe Nach- oder Rückzahlungen erforderlich werden.
Wird eine Ablesung zum 30.06. vorgenommen?
Eine Ablesung Ihres Zählers ist nicht erforderlich. Der Verbrauch bis zum 30.06.2020 wird automatisch errechnet. Dabei werden vorangegangene Verbrauchszeiträume sowie jahreszeitliche Schwankungen durch einen Gewichtungsfaktor angemessen berücksichtigt.
Was passiert zum 01.01.2021
Zum 01.01.2021 werden unsere Preise wieder mit der dann gültigen Mehrwertsteuer kalkuliert, veröffentlicht und abgerechnet.
Hinweise zum Unternehmen
Alle Abschläge, die Ihnen vor dem 01.07.2020 in Ihrem Abschlagsplan mitgeteilt wurden, werden auch nach dem 01.07.2020 mit 19 % bzw. 7 % abgerechnet. Sie können diese entsprechend im Vorsteuerabzug mit 19 % bzw. 7 % geltend machen. Die Steuerbeträge ab dem 01.07.2020 werden in der Jahresverbrauchsabrechnung dann entsprechend korrigiert. Genauere Informationen zur steuerlichen Betrachtung finden Sie direkt beim Bundesministerium für Finanzen.
Nach der Jahresabrechnung erhalten Sie einen neuen Abschlagsplan für den nächsten Abrechnungszeitraum. Dieser berücksichtigt dann (sofern zutreffend) für den Rest des Jahres 2020 den Steuersatz von 16 % bzw. 5 % und für das Jahr 2021 wieder den regulären Satz von 19 % bzw. 7 %.
Wird Ihr Verbrauch monatlich abgerechnet, erfolgt die Rechnungsstellung auf Basis der Nettopreise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Somit wird im Zeitraum 01.07.2020 - 31.12.2020 der verminderte Steuersatz von 16 % bzw. 5 % bei den monatlich erstellten Rechnungen zum Ansatz gebracht.

